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nutzungsbestimmungen für softwareLieber/Hallo/Sehr geehrter IPC@CHIP®-USER, wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem IPC@CHIP® und der von uns angebotenen IPC@CHIP®-Software. Im folgenden bieten wir Ihnen zum Herunterladen verschiedene IPC@CHIP®-Software zur Nutzung auf dem IPC@CHIP® an; Sie haben die Möglichkeit sich die Software für weitere IPC@CHIP®-Anwendungen herunterzuladen. Gute Softwareentwicklung ist kostspielig, wir bitten Sie um Verständnis dafür, daß wir - auch in Ihrem Interesse - auf die Einhaltung der folgenden vertraglichen Regelungen bestehen müssen.
Sofern Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wird über die Nutzung der von Ihnen heruntergeladenen IPC@CHIP®-Software der unten stehenden Vertrag zwischen Ihnen - als natürliche oder juristische Person und BECK IPC GmbH geschlossen. Indem Sie die IPC@CHIP®-Software herunterladen erklären Sie sich einverstanden an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein, ergänzend gelten unsere
allgemeinen geschäftsbedingungen. 1. Allgemeines Die Nutzung der IPC@CHIP®-Software erfolgt ausschließlich aufgrund folgender Nutzungsbestimmungen, davon abweichenden Bestimmungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 2. Nutzungsrecht An der IPC@CHIP®-Software jeglicher Art erhalten Sie ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht auf dem IPC@CHIP®. BECK IPC GmbH bleibt Inhaberin des Urheberrechts sowie aller anderen gewerblichen Schutzrechte an der Software und der dazu gehörenden Dokumentation. Das Recht Vervielfältigungen der Software anzufertigen ist nur zum Zwecke der Datensicherung gegeben. 3. Gewährleistung/Haftung Die Software ist auf dem IPC@CHIP® lauffähig. 4. Export/Re-Export Im Falle des Exports- oder Re-Exportes des IPC@CHIP® und/oder der IPC@CHIP® -Software sind ausschließlich Sie für die Einhaltung aller außenrechtlichen Bestimmungen alleine verantwortlich. 5. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht unseres geschäftlichen Hauptsitzes in 35415 Pohlheim-Garbenteich zuständig. 6. Anwendbares Recht Auf dieses Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen Anwendung. |
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