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Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 5 TMG und § 55 Abs. 2 RStV:
Beck IPC GmbH
Nauborner Straße 184
35578 Wetzlar
Germany
Tel. ++49 (0) 6441 3092-0
Fax ++49 (0) 6441 3092-400
E-Mail info@beck-ipc.com
Allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Thomas Schumacher,
Bettina Schumacher
Registergericht:
Amtsgericht Wetzlar
Handelsregister Nr. B 6445
Umsatzsteuer-Ident-Nummer:
DE 112 626 833
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Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Das BDSG schreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat. Dieser Aufforderung kommen wir hiermit nach und verzichten auf den individuellen schriftlichen Antrag Ihrerseits.
- Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Beck IPC GmbH
Nauborner Straße 184
35578 Wetzlar Tel. +49 (6441) 3092 - 0 Registergericht:
Amtsgericht Wetzlar
Handelsregister Nr. B 6445 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 112 626 833
- Geschäftsführer
Thomas Schumacher,
Bettina Schumacher
- Leiter der Datenverarbeitung
Friedrich Vedder
- Datenschutzbeauftragter
Matthias A. Walter, datenschutz@beck-ipc.com
- Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Die Beck IPC GmbH ist ein national präsentes Unternehmen, welches seinen Kunden Produkte und Services im Bereich der industriellen Steuerungstechnik und Kommunikation bietet. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.
- Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen der Beck IPC GmbH zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen der Beck IPC GmbH zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke.
- Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen können die entsprechenden Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung, für unternehmerische Zwecke oder auf Grund von gesetzlichen Erfordernissen erforderlich sind.
- Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist unter der in Punkt 5. genannten Zwecke möglich, sofern es sich um eine rechtsmäßige Übermittlung zur Ausübung der genannten Zwecke handelt. Selbstverständlich werden die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung unter §11, §4b oder §4c Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gesetzten Vereinbarungen zweckbindend eingehalten. Ebenso unter Verwendung der unter Punkt 7 genannten Zwecke. Bindend hierbei ist das jeweilige aktuelle Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner aktuell gültigen Form, oder anderweitige gültige Rechtsvorschriften.
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